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Willkommen in Waldbrunn-

Dort wo der Odenwald am höchsten ist

Förderprogramme

ELR - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich und daran angrenzenden Gebieten, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen.

ELR Erklärfilm

Aktuelle Förderschwerpunkte

  • Fokus auf Innenentwicklung und Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse
  • die Hälfte der Fördermittel für den Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen - dazu zählen neben Wohnbauvorhaben auch Projekte zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Schaffung von Wohnraum durch Förderung der Modernisierung sowie der Umnutzung leerstehender Gebäude zu zeitgemäßen Wohnungen
  • Förderung von Wohnbauprojekten auch in Siedlungen der 1960er und -70er Jahre, wenn diese mit der historischen Ortsmitte zusammengewachsen sind und ein Bedarf an strukturellen Verbesserungen besteht
  • Aktivierung innerörtlicher Flächen durch Förderung des Abrisses von nicht mehr nutzbaren Gebäuden oder für Wohnumfeldmaßnahmen der Flächen für Wohnungsbau
  • Stärkung der Grundversorgung durch Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen des täglichen bis wöchtenlichen sowie auch des unregelmäßigen Bedarfs anbieten
  • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements durch Bezuschussung von Bürgerbeteiligungsprozessen und der entsprechenden Räumlichkeiten, wie zum Beispiel Dorfgemeinschaftshäuser

Programmausschreibung und Antragstellung

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum führt jährlich eine Ausschreibung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum durch, die i.d.R. im Juni erscheint. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie der Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Hier finden Sie auch entsprechende Beispielsprojekte und die erforderlichen Anträge zur Teilnahme am Programm. Die Anträge müssen bei der Gemeinde Waldbrunn bis spätestens Ende August des jeweiligen Jahres eingereicht werden, damit eine Förderung für die Durchführung der Maßnahmen im darauf folgenden Programmjahr beantragt werden kann.
Hier finden Sie Informationen zur Ausschreibung des Jahresprogramms 2026 (79 KB).

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an die Gemeinde Waldbrunn wenden, um zu erfahren, ob im Einzelfall eine Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum grundsätzlich möglich ist, da verschiedene Kriterien eingehalten werden müssen. Ein Rechtsanspruch auf ELR-Förderung besteht nicht.
Bauamt Waldbrunn

daniela.haibt(@)waldbrunn-odenwald.de
06274 930-234.

LEADER-Förderung und Regionalbudget

LEADER

LEADER ist eine Fördermaßnahme der EU zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums.

Ziel von LEADER ist es, die ländlichen Räume zukunftsfähig zu machen, daher stehen nachhaltige Projekte und Prozesse im Mittelpunkt der Förderung. Darüber hinaus sollen die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung soll erreicht werden, indem Antworten auf drängende Herausforderungen unserer Zeit entwickelt und erprobt werden. Hierzu zählen insbesondere auch der demografische Wandel, der Klimawandel und der Ressourcenschutz.

Die Förderanträge sind an die Geschäftsstelle der LEADER Regionalentwicklung Neckartal-Odenwald aktiv e.V. zu richten. Wer eine Projektidee hat, sollte sich rechtzeitig vor der Antragstellung mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Diese klärt Interessenten über die Förderbedingungen und Auswahlkriterien auf und bietet Unterstützung bei der Projektentwicklung.

LEADER Erklärfilm
Förderwegweiser

Regionalbudget für Kleinprojekte

Mit dem Regionalbudget unterstützt das Land Baden-Württemberg Kleinprojekte (mit Gesamtkosten unter 20.000€). LEADER Regionalentwicklung Neckartal-Odenwald steht dabei ein jährliches Budget zur Verfügung, dass den Projektträgern auf unbürokratischem Wege zugutekommen. Ergänzt wird das Budget durch den Eigenanteil der LEADER Regionalentwicklung Neckartal-Odenwald e. V.

Anders als bei der konventionellen LEADER-Förderung erhalten die Projektträger ihre Fördergelder direkt von der LEADER Regionalentwicklung Neckartal-Odenwald aktiv e. V. ihrer Region. Gefördert wird dabei mit einem Fördersatz von 80 %!

Weitere Informationen und Beratung zum LEADER-Förderprogramm und zum Regionalbudget erhalten Sie bei der LEADER-Geschäftsstelle:
Regionalentwicklung Neckartal-Odenwald aktiv e.V.
Sabine.Keller(@)leader-neckartal-odenwald.de
06261 841396