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Willkommen in Waldbrunn-

Dort wo der Odenwald am höchsten ist

Bestattungen

Für viele Menschen ist die persönliche Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Verbleib nach dem Tod ein sehr schwieriges Thema. Man geht diesem Thema aus dem Weg – oft ein ganzes Leben lang. Häufig stehen dann die Hinterbliebenen vor einer Entscheidung, die im Sinne des Verstorbenen zu treffen ist. Eine Entscheidung, die oft nicht leichtfällt.

Die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach dem Willen der verstorbenen Person, den diese noch zu Lebzeiten schriftlich, beispielsweise in einem Testament, oder mündlich geäußert hat. Es ist daher ratsam sich frühzeitig über Bestattungsformen am Bestattungsort zu informieren und die nächsten Angehörigen über die eigenen Wünsche in dieser Sache zu informieren.

Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Dabei geht der Wille des Ehegatten beziehungsweise des eingetragenen Lebenspartners dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen die - volljährigen - Kinder, die Eltern, die Großeltern, die - volljährigen - Geschwister und Enkelkinder der verstorbenen Person. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

In Deutschland besteht Bestattungspflicht

In Baden-Württemberg sind ausschließlich folgende verschiedene Bestattungsarten möglich:

  • Erdbestattung (Die Erdbestattung ist ausschließlich die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte)
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung (auf Hoher See, nicht in Flüssen und Seen)
  • Tuchbestattung (insbesondere für Muslime)
  • Naturbestattung (Waldbestattung, Baumbestattung)

Bestattungsarten in Waldbrunn

Im Rahmen dieser Vorgaben werden in Waldbrunn folgende Bestattungsarten angeboten:

  • Sargbestattung (herkömmlich mit Einfassung und Grabstein, ein- bis mehrstellig, in allen Ortsteilen, Nutzungsdauer verlängerbar)
  • Urnenbestattung (herkömmlich mit Einfassung und Grabstein, ein- bis mehrstellig, in allen Ortsteilen, Nutzungsdauer verlängerbar)

Neue Bestattungsarten

Neben den klassischen pflegeaufwendigen Varianten Sargbestattung und Urnenbestattung gibt es in Waldbrunn neue Bestattungsarten, bei denen die Grabpflege teilweise oder komplett entfällt:

  • Sargrasenbestattung (Erdbestattung im Rasenfeld mit Grabplatte, in Schollbrunn, Strümpfelbrunn und Weisbach, Grabpflege erfolgt durch die Gemeinde, das Ablegen von Grabschmuck nur außerhalb der Vegetationszeit zulässig, ein- bis mehrstellig, Nutzungsdauer verlängerbar)
  • Anonyme Urnenbestattung (Feuerbestattung, Urnenreihengrab ohne Kennzeichnung und Namensschild in Strümpfelbrunn, Grabpflege erfolgt durch die Gemeinde, das Ablegen von Grabschmuck ist nicht gestattet, einstellig)
  • Urnenbestattung am Gedenkstein (Feuerbestattung, auf Wunsch mit Namensschild des Verstorbenen am Gedenkstein, in Mülben, Schollbrunn, Strümpfelbrunn und Waldkatzenbach, einstellig, Pflege erfolgt durch die Gemeinde, das Ablegen von Grabschmuck ist ganzjährig ausschließlich an den Gedenksteinen zulässig, Nutzungsrecht verlängerbar)

  • Urnenrasenbestattung am Baum (um einen Baum herum, mit Grabplatte, auch zweistellig, in Weisbach)

Wer sich für eine dieser pflegearmen Bestattungsarten entscheidet, muss wissen, dass es sich dabei immer um einstellige Plätze handelt. Ein Zusammenlegen von Verwandten wie bei einem Mehrfachgrab ist nicht möglich. Auch sind Grabschmuck, Blumenschmuck oder sonstige Zeichen des Erinnerns nur außerhalb der Vegetationszeit von Oktober bis März am Gedenkstein oder an der Grabplatte zulässig.

Friedhofssatzung